AuSNAHMEFÄLLE

Es gibt Erkrankungen, bei welchen die Hypnosebehandlung nicht gestattet ist (sog. Kontraindikation).

 

In den folgenden Fällen bzw. bei folgenden Krankheitsbildern erteile ich KEINE Hypnose:

  • Persönlichkeitsstörungen
  • Schwere Herz- und Kreislauferkrankungen (Fälle, in welchen eine Tiefenentspannung kontraindiziert ist)
  • Schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Bei kürzlich erlittenen Fällen von Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • Thrombose
  • Epilepsie
  • Demenz
  • Psychose und weiteren psychische Erkrankungen, wie z.B. Bipolare Störung, Schizophrenie, endogene Depressionen, Borderline u.ä.
  • Drogenabhängigkeit
  • Alkoholabhängigkeit
  • Geistige Behinderung (Grund: Hypnose kann nicht aufgenommen werden
  • Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter